Satzung
§ 1 Name und Sitz
- Der Club führt den Namen Vespa Club München
- www.vespaclub-münchen.de
- www.vespaclub-muenchen.de
- www.vespa-club-muenchen.de
- Sitz des Clubs ist München
- Der Club ist nicht im Vereinsregister eingetragen
- Der Club ist Mitglied im Dachverband VCD, Vespa Club Deutschland
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
- Postsachen können an folgende Adresse geschickt werden
Vespa Club München
c/o Hans Appel
Buschrosenweg 1
81377 München
§ 2 Zweck
- Der Club ist eine Interessengemeinschaft für Vespa* und der italienischen Lebenskultur.
- Durch Treffen, Clubabende und Veranstaltungen soll die Gemeinschaft der Mitglieder und die Interessengemeinschaft gelebt werden.
* Unter dem Begriff Vespa fallen auch die Lizenzfirmen Motovespa, ACMA, Hoffman, Douglas
§ 3 Mitgliedschaften
- Mitglied kann jeder Vespabegeisterte werden der eine Vespa besitzt die auch als „Blechroller“ bezeichnet werden kann.
- Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern ist dem Club vorbehalten bzw. wird vom Gremium entschieden.
- Im Sinne der Gründungsmitgliedern ist es, den Club klein zu halten.
- Die Amtszeit des Präsidenten beträgt 2 Kalenderjahre und verlängert sich automatisch wenn vom Gremium keine Neuwahlen angesetzt werden.
§ 4 Aufnahme
- Personen die Mitglieder werden wollen müssen einen schriftlichen Antrag per Mail, Post o. ä. stellen.
- Über die Aufnahme entscheidet das Gremium bzw. bei eventuellen Unstimmigkeiten kann auch eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
- Eine Mitgliedschaft kann nur über einen Mehrheitsbeschluß des Gremiums oder der Mitglieder erfolgen.
- Jedes Mitglied muss sich einen Clubbanner aus Stoff für gemeisame Ausfahrten und ein T-Shirt kaufen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden.
- Mitglieder die gegen die Interessen des Clubs verstoßen, können durch einen Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung oder vom Gremium ausgeschlossen werden.
- Der Ausschluß eines Mitgliedes wird vom erweiterten Vorstand/Gremium mit einfacher Mehrheit beschloßen.
- Verlassen der offiziellen Infokanäle
§ 6 Beiträge
- Einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gibt es nicht.
- Die am Jahresende oder am Jahresanfang anfallenden Unkosten werden auf die Mitglieder gleichmäßig verteilt.
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 7 Organe
- Die Organe sind der Vorstand, das Gremium und die Mitglieder
§ 8 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand u.o. dem Gremium in unregelmäßigen Abständen einberufen. Die Einladung dazu erfolgt schriftlich.
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Ablauf der Mitgliederversammlung bei Neuwahlen
- Begrüßung durch den alten Vorstand
- Feststellung ob fristgerecht eingeladen wurde und ob beschlußfähig
- Festlegung des Protokollführers
- Tätigkeitsbericht des des Vorstandes
- Bericht des Kassenprüfers
- Entlastung des alten Vorstandes
- Bestimmung des Wahlleiters
- Wahl des neuen Vorstandes
- Wahl des Kassenprüfers
- Anträge
- Sonstiges
§ 9 Stimmrecht
- Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme.
- Ehrenmitglieder sind nicht stimmberechtigt.
§ Beschlußfähigkeit
- Wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder bei der Mitgliederversammlung oder am Clubabend anwesend sind ist der Club beschlussfähig.
- Die Stimme kann nicht schriftlich von Nichtanwesenden abgegeben werden.
- In der Regel gilt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird zwischen diesen noch einmal abgestimmt.
- Soll ein Mitglied vom Verein durch die Mitgliederversammlung oder am Clubabend ausgeschlossen werden, ist eine 2/3 Mehrheit nötig.
- Die Interessengemeinschaft verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
- Auf Antrag kann der Vorstand oder das Gremiun eine außerordentliche Mitgliederversammlung eingerufen.
Anmerkung:
- Die Versammlung entscheidet offen durch Handaufheben.
- Bei Stimmengleicheiheit kommt es zur Stichwahl.
- Das Protokoll muss mit Datum und Uhrzeit versehen und vom Protokollanten abgezeichnet sein.
- Der Versammlungsleiter muss gegenzeichnen.
§ 11 Clubabend
- Der Clubabend ist einmal im Monat. Die aktuellen Termine sind auf der Homepage unter dem Punkt Aktivitäten/Clubabend einsehbar.
- Die Anwesenheit bei allen Clubabenden ist freiwillig und keine Pflicht. Ist ein Mitglied bei der Wahrnehmung eines Termins verhindert, sollte er sich beim Vorstand oder Gremium abmelden.
§ 12 Vorstandsvorsitzender (Präsident)
- Hans Appel
§ 14 Das Gremium
- Vorstand Marketing: Reinhard Gersch
- Vorstand Finanzen: Max Grillenberger
- Vorstand Touren: Stefan Trieb und Ludwig Matt
Anmerkung zu §12-§14:
- Jedes Mitglied des erweiterten Vorstands kann Aufgaben an andere Vereinsmitglieder delegieren.
- Der Finanzvorstand darf nur belegte Ausgaben erstatten.
- Der Club übernimmt keine Haftung aus Rechtsgeschäften, die ein Mitglied, auch Vorstandsmitglied ohne Auftrag übernimmt.
§ 16 Auflösung des Clubs
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dieser Beschluss muss von 2/3 der Anwesenden Mitglieder gefasst werden.
- Über die Verwendung des Barvermögens, insofern vorhanden wird von den Mitgliedern bei der letzten Mitgliederversammlung entschieden.
Anmerkung
Sachvermögen kann falls Einvernehmen herrscht als Erinnerungsstücke unter den Clubmitgliedern verlost werden