Satzung
§ 1 Name und Sitz
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- Der Club führt den Namen Vespa Club München (VCM)
- vespaclub-münchen.de
- vespaclub-muenchen.de
- vespa-club-muenchen.de
- Sitz des Clubs ist München
- Der Club ist nicht im Vereinsregister eingetragen
- Postalisch unter:
François Levasseur
c/o Vespa Club München
Widenmayerstraße 2480538 München
- Der Club führt den Namen Vespa Club München (VCM)
§ 2 Zweck
- Der Club ist eine Interessengemeinschaft für Vespa* und der italienischen Lebenskultur.
* Unter dem Begriff Vespa fallen auch die Lizenzfirmen Motovespa, ACMA, Hoffman, Douglas - Durch Treffen, Clubabende und Veranstaltungen soll die Gemeinschaft der Mitglieder und die Interessengemeinschaft gelebt werden.
- Die Interessengemeinschaft verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
Zur Vereinfachung der Satzung, verzichten wir auf das Gendern, schließen hiermit aber alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, usw., in unsere Betrachtungen ein.
§ 3 Mitgliedschaften
- Mitglied kann jeder vespabegeisterte Fahrer werden der eine Vespa besitzt, die auch als „Blechroller/Schaltroller“ bezeichnet werden kann.
- Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern ist dem Gremium vorbehalten.
- Es ist im Sinne des Gründers und des Gremiums, den Club in einer überschaubaren Anzahl von fahraktiven Mitgliedern (40 maximal) zu halten.
- Die Amtszeiten des Präsidenten und des Gremiums betragen 2 Kalenderjahre, verlängern sich nicht automatisch und bedürfen der Neuwahl. Die Neuwahlen werden seitens des Gremiums einberufen.
§ 4 Aufnahme
- Personen, die Mitglieder des VCM werden möchten, können mit allen Mitgliedern in Erstkontakt treten. Die Betrachtung der Anwartschaft wird im Gremium behandelt.
- Über die Aufnahme einer Anwartschaft entscheidet das Gremium im Mehrheitsbeschluss.
- Die Mitgliedschaft wird über einen Mehrheitsbeschluss des Gremiums entschieden.
- Dauer einer Anwartschaft obliegt dem Entscheid des Gremiums.
- Jedes Mitglied muss ein Starterpaket, bestehend aus einem Clubbanner, T-Shirt, Aufnäher und Plakette, käuflich erwerben.
- Für den administrativen Aufwand ist eine einmalige Einlage in die Clubkasse zu entrichten und wird bei Austritt nicht zurückerstattet.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft kann seitens eines Mitglieds jederzeit, mit sofortiger Wirkung, einseitig beendet werden.
- Mitglieder die gegen die Interessen des Clubs verstoßen, können durch einen Mehrheitsbeschluss des Gremiums oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
- Dauerhaftes inaktives Verhalten/Fernbleiben kann zum Ausschluss aus dem Club führen, bedarf jedoch der vorherigen Ankündigung gegenüber der betroffenen Person. Der finale Entscheid über den Ausschluss, siehe §5.2.
- Das Ende einer Mitgliedschaft umfasst den sofortigen Ausschluss aller clubinternen Infokanäle. Der Stoffbanner darf nicht weiterverkauft werden. Der VCM hat das Vorkaufsrecht und muss immer im Vorfeld informiert werden. Ein Rückkauf erfolgt zum vorausgegangenen Verkaufspreis. Bei Zuwiderhandlung, ist der doppelte Verkaufspreis an den VCM zu entrichten.
§ 6 Beiträge
- Einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gibt es nicht.
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 7 Organe
- Die Organe sind der Präsident, das Gremium und die Mitglieder
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten und/oder dem Gremium nach Bedarf einberufen. Die Einladung dazu erfolgt über die clubinternen Infokanäle.
Ablauf der Mitgliederversammlung bei Neuwahlen
- Begrüßung durch den Präsidenten
- Prüfung der Beschlussfähigkeit
- Nennung der Kandidaten für das zu wählende Gremium
- Nennung der Kandidaten für den zu wählenden Präsidenten
- Wahl des neuen Gremiums
- Wahl des neuen Präsidenten
- Entbindung des alten Gremiums
- Entbindung des alten Präsidenten
- Sonstiges
§ 9 Stimmrecht
- Jedes anwesende Clubmitglied hat eine Stimme.
- Ehrenmitglieder, die nicht als aktive Clubmitglieder gelten, sind nicht stimmberechtigt.
- Stimmberechtigt sind im Rahmen einer Mitgliederversammlung ausschließlich anwesende Mitglieder.
§ 10 Beschlußfähigkeit
- Wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder bei der Mitgliederversammlung oder am Clubabend anwesend sind gilt der Club als beschlussfähig.
- Die Stimme kann nicht schriftlich/telefonisch von Nichtanwesenden abgegeben werden.
- Es gilt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird zwischen erneut abgestimmt.
- Soll ein Mitglied vom Club, durch die Mitgliederversammlung, ausgeschlossen werden, ist eine 2/3 Mehrheit nötig.
- Auf Antrag der Mitglieder kann der Präsident oder das Gremiun eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Anmerkung Die Versammlung entscheidet offen durch Handzeichen.
§ 11 Clubabend
- Der Clubabend findet einmal im Monat, i. d. R. am ersten Mittwoch eines Monats, statt. Die Anwesenheit bei allen Clubabenden ist freiwillig und keine Pflicht.
- Die Anwesenheit und Teilnahme an clubinternen Aktivitäten ist gewünscht und Grundlage für die aktive Mitgliedschaft im Vespa Club München.
§ 12 Vorstandsvorsitzender (Präsident)
- François Levasseur
§ 13 Das Gremium
- Präsident: François Levasseur
- Kassenwart: Max Grillenberger
- Tourenwart: Stefan Trieb
- Tourenwart: Stefan Speier
- Marketing: Reinhard Gersch
Anmerkung zu §12 – §14
- Jedes Mitglied des Gremiums kann Aufgaben an andere Clubmitglieder delegieren.
- Der Kassenwart darf nur belegte Ausgaben erstatten, bzw. nach vorheriger Benachrichtigung aller Gremiumsmitglieder.
- Der Club übernimmt keine Haftung aus Rechtsgeschäften, die ein Organ nach §7, ohne Auftrag übernimmt.
§ 14 Auflösung des Clubs
- Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dieser Beschluss muss von 2/3 der Anwesenden Mitglieder gefasst werden.
- Über die Verwendung des Barvermögens, insofern vorhanden wird von den Mitgliedern bei der letzten Mitgliederversammlung entschieden.
Anmerkung Sachvermögen kann falls Einvernehmen herrscht als Erinnerungsstücke unter den Clubmitgliedern verlost werden.